Borken (Hessen) / Frielendorf: Falschparker am Singliser See und Silbersee
Homberg (ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Polizeidirektion Schwalm-Eder und der Kommunen Borken und Frielendorf
An den letzten beiden Wochenenden kam es zu massiven Parkverstößen in Borken am Singliser See und vereinzelt auch am Silbersee in Frielendorf. Die Hitze hat viele Besucher an die Seen gelockt. Am Singliser See und am Silbersee herrschte Hochbetrieb. Nachdem die ausgewiesenen Parkplätze voll waren, parkten die Verkehrsteilnehmer verbotswidrig ihre Kraftfahrzeuge im Halteverbot und auf der Landesstraße außerhalb geschlossener Ortschaft. Zudem wurden gerade in Nebenstraßen durch das rücksichtslose Abstellen der Autos die wichtigen
Rettungs- und Zugangswege für Feuerwehr und Rettungswagen nicht freigehalten und viele Anwohner verärgert. Rund um den Singliser See wurden zu hundertfach "Knöllchen" verteilt und viele Kraftfahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Das ist für den "Abgeschleppten" nicht nur ärgerlich, sondern wird auch noch recht teuer.
Appell der Ordnungsämter an die Besucher:
Die Verantwortlichen und die Mitarbeiter der Ordnungsämter tun ihr Möglichstes, um in dieser Zeit die Seen weiter zur Verfügung stellen zu können. Leider scheint bei vielen Menschen der Respekt vor der Infektionsgefahr verloren gegangen zu sein, die nach wie vor vom Coronavirus im Schwalm-Eder-Kreis ausgeht. Menschenmassen ignorierten oft die wichtigen Hygieneregeln, wie den Mindestabstand von 1,5 Meter. Die Stadt Borken und die Gemeinde Frielendorf appellieren angesichts der hohen Ansteckungsgefahr an die Vernunft der Besucher.
Manche scheinen zu vergessen, dass wir uns noch mitten in der Pandemie befinden.
Eigenverantwortung ist wichtig!
Jeder ist verantwortlich, sich an die nötigen Abstands- und Hygienevorschriften zu halten. Die Parkplatzsituation und die Einhaltung der Vorschriften wird auch in den kommenden Tagen und Wochen durch Ordnungsamt, Security und Polizei weiter verstärkt kontrolliert und Abschleppdienste werden vorgehalten. Bitte halten Sie sich an die geltenden Hygienevorschriften, halten Sie Rettungs- und Zugangswege frei, stellen sie ihr Kraftfahrzeug nicht im Halteverbot ab und nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner. Ein Parkverbot besteht grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften auf den Kreis- und Landesstraßen. Zudem besteht eine erhöhte Brandgefahr, wenn Kraftfahrzeuge am Fahrbahnrand, auf dem Feld oder Feldwegen abgestellt werden. Zusätzlich gelten die Hinweise auf den aufgestellten Schildern und den ausgehängten Seeordnungen.