Homberg: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Marburg: Geldstrafe wegen "Corona-Quarantäne"-Verstoß
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Marburg Geldstrafe wegen Verstoßes gegen "Corona-Quarantäne"
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg verurteilte das Amtsgericht Schwalmstadt einen 28 Jahre alten Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60,- Euro. Das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises hatte den Mann im März 2020 unter sog. häusliche Quarantäne gestellt und ihm untersagt, seine Wohnung zu verlassen. Gleichwohl tat er dies, woraufhin bei der Staatsanwaltschaft Marburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Schwalmstadt den Erlass eines Strafbefehls. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Schwalmstadt erließ den Strafbefehl und verurteilte den Mann zu der Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600,- EUR. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es handelt sich um die erste Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine sog. "Corona-Quarantäne" im Bezirk des Landgerichts Marburg.
Weitere Auskünfte erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Marburg, Tel. 06421- 290222